Die Landesregierung treibt die strategische Weiterentwicklung der Wasserstoffmobilität mit einem neuen Förderschwerpunkt voran. Für die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten stellt sie 20 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, die Anzahl der Wasserstofftankstellen bis zum Jahr 2030 auf 200 Stück zu erhöhen.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich rasch abzusenken. Die Landesregierung verfolgt dabei zwei grundlegende Strategien. Erstens gilt es, die Effizienz der unterschiedlichen Verkehrsangebote zu erhöhen. Zweitens fokussiert sich die Landesregierung darauf, die Fahrzeugantriebe auf klimafreundliche Technologien umzustellen. Insbesondere wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen für schwere Nutzfahrzeuge bilden dabei ein Schlüsselelement für mehr Klimaschutz im Güterverkehr.
200 Wasserstofftankstellen bis zum Jahr 2030
Damit sich der Wasserstoffantrieb nachhaltig etablieren kann, sind entsprechende Ladesäulen und Wasserstoff-Tankstellen eine Grundvoraussetzung. Ziel der Landesregierung ist es, ein landesweites Netz aufzubauen und die Anzahl der Tankstellen bis zum Jahr 2030 auf 200 Stück zu erhöhen. Daher wird die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen ab sofort mit 20 Millionen Euro unterstützt.
Damit die Antriebswende schneller vorankommt, wollen wir auch den schweren Straßengüterverkehr klimafreundlicher gestalten. Wasserstoff-Lkw können schnell betankt werden und besitzen eine hohe Reichweite: Damit sind sie eine attraktive Alternative für Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf klimafreundliche Antriebe umstellen möchten. Mit der Förderung von Wasserstofftankstellen schafft das Land die Voraussetzungen für mehr Klimaschutz in der Mobilität.
Hohe Förderungen für Investitionen
Der Förderaufruf richtet sich sowohl an Unternehmen und Betriebe als auch an öffentliche Stellen, die eine Tankstelle für schwere Nutzfahrzeuge wie Lastkraftwagen, Busse, Abfallsammel- und andere Sonderfahrzeug errichten möchten. Das Land übernimmt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Entsprechende Förderanträge können noch bis zum 30.09.2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.